Recht & Datenschutz
Steuerberater-Homepage & Werberecht: die Richtlinien verständlich
Was darf eine Steuerkanzlei in Österreich online über sich sagen – und was nicht? WTBG 2017 und die KSW-Richtlinien sachlich erklärt, mit praktischen Leitplanken für Ihre Kanzlei-Website.
Was darf eine Kanzlei-Website über sich sagen?
Steuerkanzleien investieren heute viel Sorgfalt in ihre Website – und stoßen dabei schnell auf eine berechtigte Frage: Was darf eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater in Österreich online über die eigene Kanzlei sagen, und wo verläuft die Grenze? Kurz beantwortet: Erlaubt ist sachliche, wahre Information über Leistungsangebot und Kanzlei. Unzulässig ist alles, was unsachlich, unwahr oder geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen – etwa marktschreierische Anpreisung, vergleichende Superlative oder pauschale Erfolgsversprechen zu Steuerersparnissen. Diese Linie ist kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal: Eine nüchtern und verständlich aufgebaute Kanzlei-Homepage wirkt auf Mandant:innen vertrauenswürdiger als laute Werbung.
Die Rechtsgrundlage: WTBG 2017 und KSW-Vorgaben
Maßgeblich für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ist das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017), das die Rahmenbedingungen der Berufsausübung regelt. Dazu zählt auch der Grundsatz, sich bei der Außendarstellung auf sachliche und überprüfbare Informationen zu beschränken und – ähnlich wie in anderen freien Berufen – keine Vergütungen für die Vermittlung von Mandaten zu gewähren oder anzunehmen. Konkretisiert werden diese Vorgaben durch Verordnungen und Richtlinien der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW), darunter die Richtlinie über die Ausübung der Wirtschaftstreuhandberufe (WT-AARL). Diese Richtlinien gelten kanalunabhängig – für die Website ebenso wie für Social Media, Anzeigen oder Einträge in Verzeichnissen wie dem WKO Firmen A-Z oder firmenabc.at.
Was auf der Kanzlei-Website erlaubt ist
Der weitaus größte Teil dessen, was eine gute Kanzlei-Website ausmacht, ist unproblematisch. Zulässig sind insbesondere sachliche Angaben zu Person und Qualifikation – Name, Titel, Spezialisierungen, absolvierte Fachprüfungen und Kammerzugehörigkeit. Ebenso die Kanzleidaten: Adresse, Anfahrt, Öffnungszeiten, Kontaktmöglichkeiten und Hinweise zu Sprachen oder Branchenschwerpunkten.
Auch das Leistungsspektrum darf dargestellt werden, solange es sachlich und verständlich beschrieben ist. Eine Kanzlei mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung etwa kann ihr Angebot von der laufenden Buchhaltung bis zur Nachfolgeplanung erläutern, ohne einzelne Leistungen reißerisch anzupreisen. Teamfotos, eine Online-Terminbuchung für Erstgespräche und verständliche Erklärungen zu Abläufen (etwa „Wie läuft ein Erstgespräch ab?") sind ausdrücklich sinnvoll – sie geben Mandant:innen Orientierung, ohne die Grenze zur unsachlichen Werbung zu überschreiten.
Wo die Grenzen liegen
Problematisch wird es bei Formulierungen, die den Eindruck erwecken, bestimmte Steuerersparnisse oder Prüfungsergebnisse seien garantiert, oder bei vergleichenden Aussagen gegenüber anderen Kanzleien („die beste Steuerberatung der Region"). Auch Kundenstimmen sind heikel, wenn sie den Anschein von Erfolgsversprechen erwecken oder nicht als solche erkennbar sind (siehe Google-Bewertungen rechtssicher einholen). Pauschale Rankings oder Auszeichnungen ohne nachvollziehbare Grundlage gehören ebenfalls nicht auf eine seriöse Kanzlei-Website.
Auch bei der Wortwahl lohnt sich Zurückhaltung: Begriffe wie „Spezialist für garantierte Steueroptimierung" oder „risikofreie Gestaltung" wecken Erwartungen, die im Einzelfall nicht haltbar sind und im Streitfall gegen die Kanzlei ausgelegt werden können. Stattdessen überzeugen konkrete, nachvollziehbare Beschreibungen von Vorgehensweisen und Schwerpunkten – sie schaffen Vertrauen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Im Zweifel hilft ein einfacher Test: Würde die Formulierung auch vor der Kammer Bestand haben, wenn sie wörtlich zitiert würde? Wer bei der Gestaltung der eigenen Homepage unsicher ist, ob Inhalte noch im Rahmen des Werberechts liegen, kann Kontakt aufnehmen und die Texte gemeinsam mit Taxeon durchsehen lassen – mit Blick für Sichtbarkeit ebenso wie für Berufsrecht.
Quellen und weiterführende Informationen
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